Wer Wasser entnimmt, braucht eine Bewilligung
In Österreich ist landwirtschaftliche Bewässerung grundsätzlich bewilligungspflichtig, sobald Wasser aus Grundwasser- oder Oberflächengewässern entnommen wird oder dafür Anlagen errichtet oder verändert werden. In der Regel ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.
Eine Entnahme wird nur bewi