Wer Wasser entnimmt, braucht eine Bewilligung

In Österreich ist landwirtschaftliche Bewässerung grundsätzlich bewilligungspflichtig, sobald Wasser aus Grundwasser- oder Oberflächengewässern entnommen wird oder dafür Anlagen errichtet oder verändert werden. In der Regel ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.

Eine Entnahme wird nur bewi

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