Streit um Kaution
Weil angeblich Unterlagen fehlten, verweigerte eine Hausverwaltung die Auszahlung einer Kaution nach 23 Jahren Mietdauer. Die AK setzte schließlich nicht nur die Kaution, sondern auch ein Restguthaben durch.
Weil angeblich Unterlagen fehlten, verweigerte eine Hausverwaltung die Auszahlung einer Kaution nach 23 Jahren Mietdauer. Die AK setzte schließlich nicht nur die Kaution, sondern auch ein Restguthaben durch.