Haft für Schlecken?
Weil er einen Strohhalm abgeschleckt und diesen in einen Automaten zurückgesteckt haben soll, steht ein Franzose in Singapur vor Gericht. Der 18-Jährige, der ein Video davon online veröffentlicht hatte, wird wegen Sachbeschädigung und Störung der öffentlichen Ordnung angeklagt. Bis zu zwei Jahre Ha