Nur zwei Geschlechter werden akzeptiert

Die Slowakei beschloss eine Verfassungsänderung, welche die Rechte von sexuellen Minderheiten einschränkt. „Die Slowakische Republik erkennt nur zwei Geschlechter an, nämlich männlich und weiblich, die biologisch gegeben sind“, heißt es künftig im Grundgesetz. Für die Änderung stimmten 90 Abgeordne

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