Gewalt ist Fluchtgrund
Wegen häuslicher oder anderweitiger Gewalt können Frauen aus Drittstaaten Schutz in der EU erhalten. Die Mitgliedsstaaten können sie als Flüchtlinge anerkennen oder zumindest subsidiären Schutz vor einer Abschiebung gewähren, wie nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.