Urteil neue Hürde für Koalition

Sanktionen bei Hartz IV teilweise verfassungswidrig.

Die Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen bei Pflichtverletzungen sind teilweise verfassungswidrig. Dieses Urteil verkündete das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die bisher möglichen Abzüge bei Verletzung der Mitwirkungspflicht um 60 oder sogar 100 Prozent sind demnach verfassungswidrig,


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