Erben haben Zugang auf Facebook-Konto

Erben müssen auch Zugang zum Facebook-Konto der Verblichenen bekommen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Fall einer Mutter, die nicht auf das Konto ihrer verstorbenen Tochter in dem Onlinenetzwerk zugreifen konnte. Der Vertrag mit Facebook ist demnach Teil des Erbes der Eltern, sod


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