Kein Handschlag – keine Einbürgerung

Dass eine Muslima, die bei Zeremonie zur Einbürgerung Handschlag verweigert hat, nicht Französin werden darf, ist rechtens.

Der Fall hat eine Vorgeschichte – und er dürfte enormen Nachhall haben: Eine mit einem Franzosen verheiratete Frau aus Algerien sollte eigentlich bereits im Sommer 2016 eingebürgert werden. Bei der Einbürgerungszeremonie im Département Isère im Südosten Frankreichs kam es zum folgenreichen Eklat.

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