Wien

Ein Urteil mit weitreichenden ökologischen Folgen

Höchstgericht billigt den Umweltorganisationen nun ­Beschwerderechte gegen Verordnungen und Bescheide zu.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) fällte ein Urteil, das in seiner Konsequenz weit über den ursprünglichen Beschwerdegrund hinausgeht: Umweltorganisationen dürfen in Österreich demnach jederzeit rechtlich gegen Vorschriften, Bescheide und Verordnungen mit Umweltbezug vorgehen.

Begründet wird das Urte


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