Wien
Ein Urteil mit weitreichenden ökologischen Folgen
Höchstgericht billigt den Umweltorganisationen nun Beschwerderechte gegen Verordnungen und Bescheide zu.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) fällte ein Urteil, das in seiner Konsequenz weit über den ursprünglichen Beschwerdegrund hinausgeht: Umweltorganisationen dürfen in Österreich demnach jederzeit rechtlich gegen Vorschriften, Bescheide und Verordnungen mit Umweltbezug vorgehen.
Begründet wird das Urte