Rechtslage
In Österreich dürfen Embryos maximal zehn Jahre eingefroren bleiben. Eine Adoption von Embryonen ist allerdings nicht erlaubt.
Samenzellen und Eizellen können indes auf Lebenszeit der Spender aufbewahrt werden.
In Österreich dürfen Embryos maximal zehn Jahre eingefroren bleiben. Eine Adoption von Embryonen ist allerdings nicht erlaubt.
Samenzellen und Eizellen können indes auf Lebenszeit der Spender aufbewahrt werden.