St. Pölten
Suizid von Bub: Kein Behördenversagen
Die Volksanwaltschaft kommt im Zusammenhang mit dem Suizid eines elfjährigen Flüchtlingsbuben zum Schluss, dass kein Behördenversagen vorliege. Es habe „keinerlei Hinweise auf vorangegangene Suizid-Andeutungen des Buben“ gegeben, heißt es in einer Aussendung. Der Bezirkshauptmannschaft Baden und de