St. Pölten

Suizid von Bub: Kein Behördenversagen

Die Volksanwaltschaft kommt im Zusammenhang mit dem Suizid eines elfjährigen Flüchtlingsbuben zum Schluss, dass kein Behördenversagen vorliege. Es habe „keinerlei Hinweise auf vorangegangene Suizid-Andeutungen des Buben“ gegeben, heißt es in einer Aussendung. Der Bezirks­hauptmannschaft Baden und de


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