Verschleierungsverbot in Belgien ist zulässig
Für Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist Verbot „für demokratische Gesellschaft notwendig“.
Der in Straßburg sitzende Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das in Belgien geltende Verbot der Vollverschleierung gestern für rechtmäßig erklärt. Ein solches Verbot sei „für eine demokratische Gesellschaft notwendig“, befanden die Richter in zwei gestern veröffentlichten Urteilen