Kein Lebewesen
Der indische Fluss Ganges gilt nun doch nicht gesetzlich als Lebewesen. Der Oberste Gerichtshof des Landes hob ein Urteil des höchsten Gerichts des Bundesstaates Uttarakhand auf. Dieses hatte entschieden, Vergehen an dem Wasserlauf und dem Nebenfluss Yamuna seien ebenso zu ahnden wie solche gegen Me