Rauchen in Gefängnissen

Derzeit ist Rauchen in heimischen Gefängnissen in Raucherhafträumen erlaubt, in allen anderen Bereichen verboten.

Bei der Haftraumzuweisung werden vorab die Rauchgewohnheiten abgefragt und die neuen Häftlinge dementsprechend in Raucher- oder Nichtraucherzellen untergebracht.

Wie viele Häftlinge in Öst


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