OP-Tod: Berufung
Der Tod eines Bürgermeisters im Bezirk Güssing nach einer Blinddarmoperation (wir berichteten) dürfte die Gerichte weiter beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt meldete nun Berufung wegen Nichtigkeit und der Strafhöhe an. Der angeklagte Chirurg wurde wegen fahrlässiger Tötung nicht rechtskr