Konsumenteninformation
Nicht jede Leitung mit „Topschutz“ versichert

Zur Behebung des Lecks war ein Bagger nötig. Sujet
Ärger: Schaden an Leitung, die Regenwasser ableiten sollte, wurde nicht bezahlt.
Ein Hausbesitzer hatte auf seinem Grund im Garten (direkt neben dem Wohnhaus) einen Schaden an der Regenwasserableitung. Das Rohr war verstopft oder gebrochen, ein Lecksucher musste die Leitung mit der Kamera untersuchen und stellte den Schaden fest. „Im Vorfeld habe ich meinen Versicherungsvertrete