Deutschland

Kleidung als Betriebskosten

Eine Influencerin ist vor Gericht damit gescheitert, Ausgaben für ihre Kleidung und Accessoires als Betriebskosten geltend zu machen. Bei gewöhnlicher bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires sei eine Trennung zwischen privat und betrieblich nicht möglich, teilte das Finanzgericht in Hannover am

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