50.
Artikel des Vertrags von Lissabon, der den Austritt eines Landes aus der Europäischen Union regelt. Fünf Paragrafen regeln das Prozedere. So besagt Paragraf 50.2, dass ein Land dem europäischen Rat seine Absicht mitzuteilen hat. Die Dauer des Verfahrens wird mit zwei Jahren genau festgelegt. Der Pro