Wenn Eltern ausfallen
Die Obsorge für Kinder, die nicht von ihren Eltern betreut werden können, können auch ältere Geschwister, Tanten, Onkel, Urgroßeltern oder andere geeignete Angehörige der (sozialen) Familie übernehmen. Der derzeit bestehende gesetzliche Vorrang von Pflege- und Großeltern und subsidiär des Jugendhilf