Das sagt das Gesetz zur Gültigkeitsdauer
Grundsätzlich muss ein Gutschein 30 Jahre lang gelten. Für eine kürzere Gültigkeitsdauer muss ein ausreichender sachlicher Grund vorliegen. „Je kürzer die Verfallsfrist sein soll, desto triftiger muss dieser Grund sein“, sagt Beate Gelbmann vom VKI. Die aktuelle OGH-Entscheidung zur Gültigkeit von D