„Haben wir ein Haus oder eine Wohnung gekauft?“

Rechtsanwalt Klaus Karner erklärt den rechtlichen Unterschied zwischen Haus- und Wohnungseigentümern.

Unsere Leser haben eine „Immobilie“ gekauft, die im Prospekt als „Doppelhaushälfte“ und „Haus“ ausgelobt wurde. Im Kaufvertrag wurde das Objekt als „Wohnungseigentum am Haus 4“ bezeichnet. Also fragte sich das Paar: „Haben wir ein Haus oder eine Wohnung gekauft? Und worin besteht der Unterschied?“


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