Private Angebote: Kein Konsumentenschutz
Tipp der Experten: Persönliche Abholung bewahrt Käufer vor bösen Überraschungen.
Nach Weihnachten haben die Tauschbörsen im Internet Hochkonjunktur. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer haben sich fünf bekannte Anzeigenplattformen näher angesehen und warnen, dass bei privaten Angeboten die Konsumentenschutzgesetze meist nicht greifen. Gemein ist allen Plattformen, dass Ver