Recht auf Löschung auch im Nachhinein

Der Marken- und Medienrechtsexperte Stefan Schoeller führt zwei OGH-Urteile an, die vor einiger Zeit ergangen sind und das Recht auf Löschung von Bildern stärken.

In Österreich hat der OGH (Oberster Gerichtshof) bereits vor rund 10 Jahren (4 Ob 211/03p) entschieden, dass sogar ein Aktmodell, das bei Anfertigung von Nacktaufnahmen die unwiderrufliche und uneingeschränkte Zustimmung zur Veröffentlichung erteilt hat, wegen sogenannter gewandelter eigener Überzeu


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