Die Wahlwiederholung

Bei der Bundespräsidentenstichwahl am 22. Mai 2016 wurden in 14 Bezirken die Regeln nicht eingehalten. Zu der Erkenntnis kam der Verfassungsgerichtshof und ordnete die Wiederholung der Stichwahl an. Die Rechtswidrigkeiten betrafen insgesamt 77.926 Briefwahlstimmen in Innsbruck-Land, Südoststeiermark

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos