Kein Kreuz erlaubt

Das Kopftuchtragen gehört nicht zu den Menschenrechten, das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Damit wurde klargestellt, dass der französische Staat das Kopftuchtragen verbieten darf – auch weil dort laut Verfassung der Glaube ausschließlich Privatsache ist. Allerdings:


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