Kein Kreuz erlaubt
Das Kopftuchtragen gehört nicht zu den Menschenrechten, das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Damit wurde klargestellt, dass der französische Staat das Kopftuchtragen verbieten darf – auch weil dort laut Verfassung der Glaube ausschließlich Privatsache ist. Allerdings: