Viel mehr Anzeigen nach Strafverschärfungen

Sexualstrafrecht in Österreich in den letzten zwei Jahren mehrfach reformiert.

Das Strafrecht befasst sich mit Sexualdelikten an zwei Stellen. Der Paragraf 218 behandelt die Belästigung wie das Grapschen und droht im Fall einer Verurteilung mit bis zu sechs Monaten Haft. Härter ist die Strafandrohung, nämlich Haft bis zu zwei Jahren, im Paragraf 205a, der auf nicht konsensuale

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