Nein zum Strafrecht
Die britische Regierung beschloss, Dopingsünder nur sportrechtlich, nicht strafrechtlich zu verfolgen: Gefängnisstrafen würden „nicht helfen“, hieß es.
Die britische Regierung beschloss, Dopingsünder nur sportrechtlich, nicht strafrechtlich zu verfolgen: Gefängnisstrafen würden „nicht helfen“, hieß es.