Sturmunglück: Gutachten beauftragt

„Ermittelt wird wegen Fahrlässigkeit gegen unbekannt“, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft nach dem folgenschweren Festzelteinsturz in St. Johann am Walde (Bezirk Braunau) zur eventuellen Schuldfrage. Zur Abklärung der Unfallursache werden zwei Gutachten eingeholt: Ein technischer Sachverständig

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