GASTKOMMENTAR
Überfordert die Strafgerichte nicht
Am 1. 1. 2016 ist die umfangreichste Änderung des Strafgesetzbuches seit 1975 in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel war es, das kritisch wahrgenommene Missverhältnis von Strafen für Gewaltdelikte einerseits und Vermögensdelikte andererseits zu beseitigen. Als Mitglied dieser Expertengruppe weiß ich, d