Lärm als Tatmotiv
Nach der Tötung eines Buben in einer Asylwerberunterkunft in Bayern nennt die Polizei „Lärmbelästigung“ als mögliches Motiv. Der afghanische Täter hatte sich taufen lassen und konnte nicht abgeschoben werden.
Nach der Tötung eines Buben in einer Asylwerberunterkunft in Bayern nennt die Polizei „Lärmbelästigung“ als mögliches Motiv. Der afghanische Täter hatte sich taufen lassen und konnte nicht abgeschoben werden.