Feiertagsruhe
Arbeitnehmer haben in Österreich an Feiertagen Anspruch auf mindestens 24 Stunden Ruhezeit, die spätestens um 6 Uhr des Feiertags beginnen muss.
Arbeitnehmer haben in Österreich an Feiertagen Anspruch auf mindestens 24 Stunden Ruhezeit, die spätestens um 6 Uhr des Feiertags beginnen muss.