Kein Ersatz bei bloßem Verstoß
Der bloße Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung begründet keinen Schadenersatz, urteilen Richter des Europäischen Gerichtshofs in der Datenaffäre bei der Österreichischen Post. Allerdings stellte der EuGH auch fest, dass entstandene immaterielle Schäden Betroffener unabhängig von ihrer Schwer