Kein Ersatz bei bloßem Verstoß

Der bloße Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung begründet keinen Schadenersatz, urteilen Richter des Europäischen Gerichtshofs in der Datenaffäre bei der Österreichischen Post. Allerdings stellte der EuGH auch fest, dass entstandene immaterielle Schäden Betroffener unabhängig von ihrer Schwer

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.