Klausel unzulässig
Der Oberste Gerichtshof hat eine Vertragsklausel der A1-Marke „Bob“ für unzulässig erklärt. Beim Tarif „minibob“ hatte A1 zuvor die Abrechnung auf Blöcke zu je einem Megabyte (MB) umgestellt.
Der Oberste Gerichtshof hat eine Vertragsklausel der A1-Marke „Bob“ für unzulässig erklärt. Beim Tarif „minibob“ hatte A1 zuvor die Abrechnung auf Blöcke zu je einem Megabyte (MB) umgestellt.