Bund haftet nicht für Schäden durch Commerzialbank-Pleite
In der Causa Commerzialbank Mattersburg hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass der Bund nicht für Schäden haftet, die Kundinnen und Kunden durch die Insolvenz einer Bank erlitten haben. Diese Regelung sei verfassungskonform, es bestehe keine Amtshaftung gegenüber geschädigten Bankku