Steuertipp Markus Jäger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Wolfurt
Zinsen für Nachzahlung
Werden für Steuernachzahlungen Zinsen verrechnet?
Markus Jäger: Für nach dem 1. Oktober des Folgejahres festgesetzte Nachzahlungen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung wurden vom Finanzamt in der Vergangenheit Anspruchszinsen in Höhe von zuletzt 1,38 Prozent festgesetzt.
Als coronabedingte Sonderregelung wurde in der Bundesabgabenord