Land haftet nicht für Commerzialbank
Das Land Burgenland muss nicht für die Schäden der Pleite der Commerzialbank Mattersburg haften, entschied das Landesgericht Eisenstadt in einem Urteil. Zwei Sparerinnen hatten das Land wegen Vernachlässigung der Pflichten als Revisionsverband geklagt, Anwalt Ernst Brandl kündigte eine Berufung an.