Steuertipp Markus Herburger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Mediator, Feldkirch
Lockdown-Umsatzersatz
Die anspruchsberechtigten Branchen sind in einer eigenen, auf der BMF-Homepage (www.umsatzersatz.at) abrufbaren Liste definiert. Bei Mischbetrieben (zum Beispiel Tankstellen und Gastro) wird nur der auf die direkt betroffene Branche entfallende Umsatz berücksichtigt.
Grundsätzlich beträgt der Ersatz