Steuertipp Markus Herburger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Mediator, Feldkirch
Geschäftsessen und die Steuer
Es gibt gänzlich abzugsfähige Aufwendungen, solche, die zu 50 Prozent abzugsfähig sind, und gar nicht abzugsfähige Geschäftsessen.
Wenn eine Bewirtung anlässlich einer Messe, Verkaufsveranstaltung oder Betriebsbesichtigung erfolgt, so ist dieser Aufwand zu 100 Prozent abzugsfähig. Gleiches gilt für d