Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.
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Polizist für verratene Razzien bestochen

Nicht zu verbüßende Haftstrafen für Ex-Polizisten und zwei Ex-Lokalbetreiber: Beamter informierte laut Urteil über Termine von Glücksspielkontrollen und ließ sich bezahlen.

Wegen Amtsmissbrauchs, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme wurde ein 62-jähriger Ex-Poliz

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