Amtsgeheimnis

Staatsanwaltschaft ermittelt nicht

In der Angelegenheit um die Weitergabe einer Medienanfrage durch das Amt der Landesregierung an die Vorarlberger Volkspartei hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch nach einer Vorprüfung entschieden, dass kein Anfangsverdacht vorliege. Dementsprechend würden keine Ermittlungen wegen Bruch des Amts

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