Kommunen müssen Kosten für Amtssachverständigengutachten tragen, die von ihnen selbst beauftragt wurden. .Steurer
Seit Jahren verrechnen Kommunen die ihnen entstandenen Kosten bei der Beauftragung von Amtssachverständigen dem Projektwerber weiter – dabei ist die Rechtslage eindeutig: Dieses Vor