Landesvolksanwalt rüffelt Städte und Gemeinden

Kommunen müssen Kosten für Amtssachverständigengutachten tragen, die von ihnen selbst beauftragt wurden. .Steurer
Kommunen müssen Kosten für Amtssachverständigengutachten tragen, die von ihnen selbst beauftragt wurden. .Steurer

Seit Jahren verrechnen Kommunen die ihnen entstandenen Kosten bei der Beauftragung von Amtssachverständigen dem Projektwerber weiter – dabei ist die Rechtslage eindeutig: Dieses Vor

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