Strittige Gehälter für Ex-Gemeindesekretärin
Höchstgericht hob Urteil auf und ordnete Verfahrensergänzung am Landesgericht an. Unklar ist Auslegung der gütlichen Einigung über Zahlung von 14 Bruttomonatsgehältern.
Die damals klagende Gemeindesekretärin führte am Landesgericht Feldkirch einen Arbeitsprozess gegen die beklagte Gemeinde aus