Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.
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Kindesmissbrauch per Videochat: Haftstrafe

18 Monate Gefängnis, davon drei Monate unbedingt für unbescholtenen 50-Jährigen: Unmündiger Bub befriedigte sich selbst auf Wunsch des dabei zusehenden Angeklagten.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Förderung pornografischer Darbietungen und pornografischer Darstellung Minderjähriger

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