Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Pater saß fünf Jahre lang im Gefängnis
Warum der Ordensmann zwischen 2005 und 2010 inhaftiert war, ist unklar. Auch für die Haftzeit hat der Orden Pensionsbeiträge zu bezahlen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.
Der Vorarlberger Ordensmann war nach Angaben seines katholischen Ordens zwischen 5. Jänner 2005 und 6. September 2010 inhaftiert. Für welche Straftaten der Mönch verurteilt wurde, ist unklar. Ihnen lägen zur Inhaftierung des Paters und deren Gründen keine Informationen vor, sagten Sprecher von mehre