Leistbares Wohnen als Raumplanungsziel

Seit der Salzburger Landtagswahl ist die Forderung nach mehr leistbarem Wohnraum salonfähig.
Gemäß § 2 des Raumplanungsgesetzes hat die Raumplanung eine dem allgemeinen Besten dienende Gesamtgestaltung des Landes anzustreben. Zur Erreichung dieses Leitbilds stehen im Gesetz zahlreiche Raumplanungsziele als Eckpfeiler für eine gute und dem Gemeinwohl dienende Landesentwicklung. Diese Bestimm