Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Geldstrafe: Anwalt als Steuerhinterzieher

Beim Finanzamt war man noch von bedingtem Vorsatz ausgegangen.
Symbolbild/APA
33.000 Euro aus ausländischem Wertpapierdepot nicht abgeführt. Gericht ging nur noch von grob fahrlässiger Abgabenverkürzung aus und verringerte Geldstrafe auf 5000 Euro.
Auf 1,2 Millionen Schweizer Franken belief sich Ende 2017 der Kontostand des Vorarlberger Rechtsanwalts bei seinem Wertpapierdepot bei einer Bank in Liechtenstein. Für die ausländischen Kapitaleinkünfte fielen 2017 an Einkommensteuer 33.000 Euro in Österreich an, die der Anwalt nicht entrichtete. In