Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Kinderlärm: Nachbarin warf drei große Steine
Vier badende Kinder im Garten der Nachbarin mit faustgroßen Steinen gefährdet: Strafrechtliche Diversion mit Geldbuße und verwaltungsrechtlichem Waffenverbot.
Auf Lärm von vier im Pool der Nachbarn badenden Kindern reagierte die sich gestört fühlende Beschuldigte am Nachmittag des 11. Juli 2022 im Bezirk Feldkirch so: Sie warf nach den gerichtlichen Feststellungen von ihrem Garten drei in etwa faustgroße Steine fünf Meter weit in den Garten der Nachbarin.