Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Zwei Tritte ins Gesicht: Drei Jahre Gefängnis
Oberlandesgericht bestätigte rechtskräftig Strafmaß für absichtlich schwere Körperverletzung: Vorbestrafter trat zumindest zwei Mal auf 19-Jährigen ein, der auf dem Boden lag.
Der Angeklagte hat nach Überzeugung der Richter den 19-Jährigen mit Tritten ins Gesicht absichtlich schwer verletzt. Dafür wurde der einschlägig vorbestrafte 35-Jährige zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil wurde nun in zweiter Instanz rechtskräftig.
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG)