Scheidung: Gefühle der Katze nicht maßgeblich

Wer stärkere emotionale Bindung zum Haustier hat, bekommt es nach der Scheidung, entschied Höchstgericht. Zu wem sich Haustier hingezogen fühle, sei nicht von Bedeutung.

Wer erhält das Haustier nach der Scheidung, wenn dazu keine Vereinbarung der Eheleute vorliegt?

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied diese Frage nun in einem anhängigen steirischen Gerichtsverfahren um einen Kater grundsätzlich so, dass davon in vergleichbaren Verfahren auch allfällige Vorarl­berg

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