Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Mietkündigungsschutz rechtswidrig umgangen

Räumungsvergleiche, die Geschäftsmieter alle fünf Jahren unterschreiben musste, wurden für ungültig erklärt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) fasste seine Entscheidung in dem Vorarlberger Mietrechtsverfahren so zusammen: „Seine kündigungsgeschützte Mieterin kann ein Vermieter nicht dadurch loswerden, dass er sich alle fünf Jahre zur Sicherheit gerichtliche Räumungsvergleiche unterschreiben lässt.“

Das Höchstge

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